RS OGH 1994/4/27 3Ob45/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.1994
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Norm

ABGB §451 A

Rechtssatz

Zur wirksamen körperlichen Übergabe muß die Bestellung eines Pfandhalters dessen Verfügungsgewalt nach außen hin in Erscheinung treten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016485

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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