Norm
ZPO §43 Abs1Rechtssatz
Strebt der Kläger die unbedingte Verurteilung des Beklagten und dieser die Abweisung des Klagebegehrens an, so kann in der Regel nicht gesagt werden, daß der Prozeßerfolg der einen oder der anderen Partei überwiege, wenn der Beklagte zur Leistung nur Zug um Zug gegen Erbringung der Gegenleistung durch den Kläger verurteilt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0035948Dokumentnummer
JJR_19940503_OGH0002_0010OB00555_9400000_008