Norm
ABGB §1394Rechtssatz
Hat der Zessus Zahlung an einen Indossatar geleistet, wirkt diese auch dann schuldbefreiend, wenn er von der Zession der dem Wechsel zugrundeliegenden Kausalforderung verständigt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0032915Dokumentnummer
JJR_19940503_OGH0002_0010OB00627_9300000_001