Norm
Vlbg LandesbedienstetenG §132 Abs1 litc Fall1Rechtssatz
Die Kündigung eines Landesangestellten ist gerechtfertigt, wenn er trotz wiederholter Aufforderungen nicht bereit ist, sich in die Organisation des Landes einzufügen, insbesondere sich den ihm erteilten Weisungen zu fügen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0065989Dokumentnummer
JJR_19940504_OGH0002_009OBA00080_9400000_002