RS OGH 1994/5/5 12Os51/94 (12Os52/94)

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Veröffentlicht am 05.05.1994
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Norm

StVO §3 A2
StGB §6 C

Rechtssatz

Im Bereich des Straßenverkehrs begrenzt der in § 3 StVO verankerte Vertrauensgrundsatz ausdrücklich die objektiven Sorgfaltspflichten, indem in dieser Bestimmung der von Lehre und Rechtsprechung entwickelte Grundsatz des "erlaubten Risikos" dahingehend positiv - rechtlich verankert ist, daß grundsätzlich jeder Straßenbenützer - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - auf die Einhaltung der für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften durch die anderen Verkehrsteilnehmer vertrauen darf.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 51/94
    Entscheidungstext OGH 05.05.1994 12 Os 51/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0073178

Dokumentnummer

JJR_19940505_OGH0002_0120OS00051_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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