RS OGH 1994/5/5 2RU28/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.05.1994
beobachten
merken

Norm

ASVG §175 Abs1
ASVG §175 Abs4

Rechtssatz

Wegeunfallversicherungsschutz ist nicht auf einen theoretisch möglichen Schulweg abzustellen, sondern auf den praktisch im konkreten Fall geeigneten. (Hier: "Weg zu fremder Obhut, von wo aus später der Schulweg angetreten wird" zu § 175 Abs 2 Z 10 ASVG.)

Veröff: NZS 1994,570

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1994:RS0104620

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten