Norm
StGB §102 Abs1Rechtssatz
Ob in einem konkreten Fall tatsächlich durch die Art und Weise des Täterverhaltens der von den Betroffenen ernstzunehmende Eindruck einer Geiselherrschaft durch Bedrohung von Leib und Leben des Tatopfers erzeugt worden ist, ist eine Tatfrage, deren Lösung allerdings dann, wenn Opfer das eigene Kind oder ein sonstiger naher Angehöriger des Täters ist, einer kritischen Sachverhaltsinterpretation bedarf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0093271Dokumentnummer
JJR_19940510_OGH0002_0140OS00062_9400000_001