Norm
ASVG §273 Abs1Rechtssatz
Die gesundheitsbedingte Aufgabe eines qualifizierten Berufes ist bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit dann nicht mehr zu berücksichtigen, wenn der später ausgeübte Beruf zeitmäßig erheblich überwiegt oder doch schon mehrere Jahre ausgeübt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0084965Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.11.2017