RS OGH 1994/5/19 2Ob39/94, 2Ob152/11h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.1994
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Norm

ZPO §41 D2
ZPO §50

Rechtssatz

Auch wenn der Kläger nur deshalb unterliegt, weil die eingewendete Gegenforderung zu Recht besteht, ist er im Verfahren erster Instanz zur Gänze kostenersatzpflichtig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0035927

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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