Norm
ZPO §41 D2Rechtssatz
Auch wenn der Kläger nur deshalb unterliegt, weil die eingewendete Gegenforderung zu Recht besteht, ist er im Verfahren erster Instanz zur Gänze kostenersatzpflichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0035927Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.01.2012