Norm
ABGB §354Rechtssatz
Die Versammlungsfreiheit ist kein Rechtfertigungsgrund für Rechtsverletzungen, sie findet dort ihre Grenze, wo in die Privatssphäre Dritter eingegriffen; jede Gewaltanwendung im Rahmen einer Versammlung gegen Personen oder Sachen ist rechtswidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016809Dokumentnummer
JJR_19940525_OGH0002_0030OB00501_9400000_001