Norm
EO §54Rechtssatz
Lautet der Exekutionstitel auf Unterlassung von Ankündigungen beim Verkauf und Vertrieb periodischer Druckschriften, ist im Exekutionsantrag die Angabe einer bestimmten Verkaufsstelle dann nicht erforderlich, wenn ein Verstoß gegen das Unterlassungsgebot für den Tag des Erscheinens oder den ihm folgenden Tag behauptet wird und der Sachlage nach davon auszugehen ist, dass diese Druckschrift an zahlreichen Stellen vertrieben wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016501Dokumentnummer
JJR_19940525_OGH0002_0030OB00049_9400000_001