Norm
NWG §2 Abs1Rechtssatz
Die Nachlässigkeit der Parteien soll durch die Bestimmungen des NWG nicht gefördert werden, lediglich der schuldlose und damit schutzwürdige Erwerber einer Liegenschaft soll geschützt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0071074Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.08.2018