Norm
StGG Art6Rechtssatz
Das verfassungsmäßig gewährleistete Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung kann nach der Rechtsprechung des VfGH nur durch Regelungen beschränkt werden, die durch das öffentliche Interesse geboten, zur Zielerreichung geeignet und adäquat sind und auch sonst sachlich gerechtfertigt werden können. Dabei steht dem Gesetzgeber bei der Regelung der Berufsausübung ein größerer rechtspolitischer Gestaltungsspielraum offen als bei Regelungen, die den Zugang zu einem Beruf beschränken. Die im Interesse der Urheber geschaffene "Leerkassettenvergütung" läßt sich durch die alle genannten Kriterien rechtfertigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0072928Dokumentnummer
JJR_19940531_OGH0002_0040OB00019_9400000_004