RS OGH 1994/5/31 4Ob527/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.1994
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Norm

GmbHG §50 Abs4
GmbHG §76
GmbHG §84 Abs2

Rechtssatz

Die Aufhebung des Aufgriffsrechts von Todes wegen verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein solcher Verstoß läge vor, wenn die Rechtsposition aller Gesellschafter nur scheinbar gleichmäßig verschlechtert würde, während die Satzungsänderung die Verschlechterung der Rechtsposition eines einzelnen Minderheitsgesellschafters bezweckte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0060470

Dokumentnummer

JJR_19940531_OGH0002_0040OB00527_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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