RS OGH 1994/5/31 4Ob19/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.1994
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Norm

B-VG Art7
UrhG §42 Abs5

Rechtssatz

Daß nur das Überspielen von Werken auf Trägermaterial vergütungspflichtig ist, nicht aber auch sonstiges Vervielfältigen zum eigenen Gebrauch, verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0053639

Dokumentnummer

JJR_19940531_OGH0002_0040OB00019_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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