Norm
B-VG Art7Rechtssatz
Daß nur das Überspielen von Werken auf Trägermaterial vergütungspflichtig ist, nicht aber auch sonstiges Vervielfältigen zum eigenen Gebrauch, verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0053639Dokumentnummer
JJR_19940531_OGH0002_0040OB00019_9400000_002