Norm
Wr PVG §39Rechtssatz
1) Wird die Personalvertretung nicht von der beabsichtigten Maßnahme verständigt, ist die Versetzung unwirksam.
2) Unterschied: Maßnahmen, die keinen Aufschub dulden - Maßnahmen, die sofort getroffen werden müssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0053048Dokumentnummer
JJR_19940608_OGH0002_009OBA00125_9400000_001