Norm
ABGB §1002Rechtssatz
Aufträge zum Ankauf oder Verkauf von Wertpapieren führen Banken als Kommissionäre in der Regel durch Selbsteintritt aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0019567Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.10.2016