RS OGH 1994/6/16 8ObA262/94

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Veröffentlicht am 16.06.1994
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Norm

ABGB §879 BIIh
ABGB §1153 D

Rechtssatz

Dem Arbeitgeber ist die Befugnis zur (vorübergehenden) Dienstfreistellung zuzubilligen, insbesondere unter solchen Umständen, die den Arbeitgeber zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen könnten. Nur in Fällen einer willkürlichen Mißachtung der Arbeitnehmerinteressen bzw. im Falle eines unzureichend begründeten, diskriminierenden Eingriffes werden die Interessen des Arbeitnehmers verletzt, allenfalls wegen eines Verstoßes gegen die guten Sitten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016657

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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