Norm
BPGG §4 Abs1Rechtssatz
Ist der Bedarf nach Beiziehung einer Hilfsperson (hier: für das Anlegen von Stützstrümpfen während der warmen Jahreszeit) jeweils nur für einige Monate eines Jahres gegeben, ist der notwendige Hilfsbedarf für diese Zeit zu ermitteln und auf das ganze Jahr aufzuteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0053130Dokumentnummer
JJR_19940628_OGH0002_010OBS00139_9400000_002