Norm
VOG §1Rechtssatz
Eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung wegen eines in § 1 Abs 2 VOG genannten Deliktes, aus der sich Ausschlußgründe im Sinne des § 8 VOG nicht ergeben, erfüllt aber jedenfalls - unabhängig von der rechtstheoretischen Frage einer "Bindungswirkung" gegenüber anderen Gerichten - diese gesetzliche Anspruchsvoraussetzung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0080093Dokumentnummer
JJR_19940628_OGH0002_0050OB00527_9400000_004