RS OGH 1994/6/28 5Ob527/94

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Veröffentlicht am 28.06.1994
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Norm

VOG §1
VOG §8

Rechtssatz

Eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung wegen eines in § 1 Abs 2 VOG genannten Deliktes, aus der sich Ausschlußgründe im Sinne des § 8 VOG nicht ergeben, erfüllt aber jedenfalls - unabhängig von der rechtstheoretischen Frage einer "Bindungswirkung" gegenüber anderen Gerichten - diese gesetzliche Anspruchsvoraussetzung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0080093

Dokumentnummer

JJR_19940628_OGH0002_0050OB00527_9400000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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