Norm
ABGB §1295 IId4aRechtssatz
Bleibt in einem Fall, in dem zwei Schifahrer auf gleicher Höhe gegeneinander fahren, die Möglichkeit offen, dass der Beklagte der bevorrechtete Schifahrer war, so ist das Klagebegehren wegen der den Kläger treffenden Beweislast abzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0023528Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008