RS OGH 1994/6/28 3Ob545/94, 7Ob233/04x

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Veröffentlicht am 28.06.1994
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Norm

ABGB §1295 IId4a

Rechtssatz

Bleibt in einem Fall, in dem zwei Schifahrer auf gleicher Höhe gegeneinander fahren, die Möglichkeit offen, dass der Beklagte der bevorrechtete Schifahrer war, so ist das Klagebegehren wegen der den Kläger treffenden Beweislast abzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0023528

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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