Rechtssatz
Die Vorlage einer begründeten Entscheidung oder einer Bestätigung, daß nach polnischem Recht eine Begründung nicht erforderlich ist, ist eine materielle, allerdings verbesserungsfähige Voraussetzung für eine positive Erledigung des Exekutionsantrages.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016511Dokumentnummer
JJR_19940628_OGH0002_0030OB00205_9300000_003