RS OGH 1994/6/28 3Ob205/93

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Veröffentlicht am 28.06.1994
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Norm

EO §54
ZPO §84 II
Österreichischer - Polnischer Vertrag BGBl 1974/79

Rechtssatz

Die Vorlage einer begründeten Entscheidung oder einer Bestätigung, daß nach polnischem Recht eine Begründung nicht erforderlich ist, ist eine materielle, allerdings verbesserungsfähige Voraussetzung für eine positive Erledigung des Exekutionsantrages.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016511

Dokumentnummer

JJR_19940628_OGH0002_0030OB00205_9300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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