Norm
JN §1 DVIa1Rechtssatz
Eine Beschlußfassung, daß ein Teil des eingeklagten Betrages als vorprozessuale Kosten zu behandeln ist und darüber erst im Rahmen der Kostenentscheidung abgesprochen wird, ist in § 40 a letzter Satz JN nicht vorgesehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0045753Dokumentnummer
JJR_19940628_OGH0002_0040OB00515_9400000_003