RS OGH 1994/6/28 3Ob205/93

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Veröffentlicht am 28.06.1994
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Norm

EO §79
EO §84
Österreichischer - Polnischer Vertrag BGBl 1974/79 Art63

Rechtssatz

Soweit die Anerkennung und Vollstreckung durch einen gegenüber dem autonomen österreichischen Recht anerkennungsfreundlichsten Staatsvertrag geregelt ist, geht dieser vor. Die Voraussetzungen für die Anerkennung oder deren Verweigerung dürfen nicht teils dem vertraglichen teils dem autonomen Rechtsbereich entnommen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016510

Dokumentnummer

JJR_19940628_OGH0002_0030OB00205_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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