RS OGH 1994/6/30 2Ob542/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1994
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Norm

ABGB §879 CIIg
ZPO §178
StGB §288

Rechtssatz

Die Vereinbarung eines Entgeltes oder eines Verzichtes auf ein Recht als Gegenleistung für eine falsche Zeugenaussage ist unerlaubt und gemäß § 879 Abs 1 ABGB nichtig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016650

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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