RS OGH 1994/7/4 15Bkd1/94, 11Bkd4/97

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Veröffentlicht am 04.07.1994
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Norm

DSt 1990 §25

Rechtssatz

Angriffe des Beschuldigten auf die Standesvertretung in der Presse rechtfertigten keine Delegierung (Bkd 17/81).

Entscheidungstexte

  • 15 Bkd 1/94
    Entscheidungstext OGH 04.07.1994 15 Bkd 1/94
  • 11 Bkd 4/97
    Entscheidungstext OGH 23.02.1998 11 Bkd 4/97
    Beisatz: Das dem Disziplinarbeschuldigten zustehende Recht der freien Meinungsäußerung und seine ungehinderte Ausübung kann, mag es auch die Institution der Rechtsanwaltskammern als solche und die Tätigkeit der Disziplinarräte betreffen, nicht die Besorgnis begründen, alleine dadurch seien sämtliche Mitglieder des Disziplinarrates diesem gegenüber befangen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0056901

Dokumentnummer

JJR_19940704_OGH0002_015BKD00001_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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