RS OGH 1994/7/6 13Os67/94, 12Os59/21z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.07.1994
beobachten
merken

Norm

StPO §313 A

Rechtssatz

Das Leugnen eines subjektiven Tatbestandmerkmales ist - anders als die Behauptung von rechtfertigenden, schuldausschließenden, strafausschließenden oder strafaufhebenden Umständen - kein geeignetes Substrat für eine Zusatzfrage im Sinn des § 313 StPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0100448

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten