Norm
StPO §313 ARechtssatz
Das Leugnen eines subjektiven Tatbestandmerkmales ist - anders als die Behauptung von rechtfertigenden, schuldausschließenden, strafausschließenden oder strafaufhebenden Umständen - kein geeignetes Substrat für eine Zusatzfrage im Sinn des § 313 StPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0100448Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.07.2021