- 4 Ob 87/94
- 4 Ob 106/94
Veröff: SZ 67/161
- 4 Ob 2230/96m
Entscheidungstext OGH 17.09.1996 4 Ob 2230/96m
nur: Im zweiten Fall muss das Zuwiderhandeln unmittelbar drohend bevorstehen (Erstbegehungsgefahr). Nur dann ist eine (vorbeugende) Unterlassungsklage gerechtfertigt. (T1)
- 4 Ob 2338/96v
Entscheidungstext OGH 17.12.1996 4 Ob 2338/96v
nur T1
- 4 Ob 193/98f
Vgl auch;
- 4 Ob 6/00m
nur: Bei der Gefahr des Zuwiderhandelns ist zu unterscheiden, ob der zu einer bestimmten Unterlassung Verpflichtete bereits einmal zuwidergehandelt oder ob er sich bisher rechtmäßig verhalten hat. Im ersten Fall wird vermutet, dass er wider zuwiderhandeln werde (Wiederholungsgefahr) im zweiten Fall muss das Zuwiderhandeln unmittelbar drohend bevorstehen (Erstbegehungsgefahr). Nur dann ist eine (vorbeugende) Unterlassungsklage gerechtfertigt. (T2)
- 4 Ob 100/00k
Auch; nur T1
- 4 Ob 109/00h
Auch; nur T1
- 4 Ob 173/00w
Vgl auch; nur T1
- 4 Ob 174/00t
Auch; nur: Im zweiten Fall muss das Zuwiderhandeln unmittelbar drohend bevorstehen (Erstbegehungsgefahr). (T3)
- 4 Ob 193/00m
Auch; nur T2
- 4 Ob 251/00s
- 4 Ob 244/01p
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Maßgebend ist somit das Verhalten des Beklagten und nicht die Reaktion der Kläger. (T4)
- 7 Ob 199/01t
nur: Bei der Gefahr des Zuwiderhandelns ist zu unterscheiden, ob der zu einer bestimmten Unterlassung Verpflichtete bereits einmal zuwidergehandelt oder ob er sich bisher rechtmäßig verhalten hat. Im ersten Fall wird vermutet, dass er wieder zuwiderhandeln werde (Wiederholungsgefahr); im zweiten Fall muss das Zuwiderhandeln unmittelbar drohend bevorstehen (Erstbegehungsgefahr). (T5)
Beisatz: Es müssen also Umstände vom Kläger behauptet und bewiesen werden, die eine ernstlich drohende unmittelbar bevorstehende Gefahr erstmaliger Begehung begründen. Die bloße theoretische Möglichkeit der Begehung genügt nicht. (T6)
- 6 Ob 62/02i
Auch
- 4 Ob 22/04w
Auch; nur T1; Beis wie T6
- 7 Ob 4/05x
Vgl auch; Beis wie T6
- 3 Ob 127/06g
Auch; nur T1
- 4 Ob 123/06a
Beisatz: Das Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes indiziert die Wiederholungsgefahr; für den Wegfall ist der Beklagte behauptungs- und beweispflichtig. (T7)
- 4 Ob 227/06w
Auch; Beis wie T7; Veröff: SZ 2007/38
- 4 Ob 58/07v
Auch; Beis wie T6
- 4 Ob 194/07v
Ähnlich; nur T1; Beisatz: Hier: Urheberrechtsverletzung. (T8)
- 4 Ob 225/07b
Auch; nur T1; Beis wie T6; Veröff: SZ 2008/32
- 4 Ob 20/08g
Beis wie T6
- 4 Ob 245/07v
- 4 Ob 122/08g
Auch; Beisatz: Ein vor Inkrafttreten der UWG-Nov 2007 gesetztes Verhalten begründet nur dann die Vermutung der Wiederholungsgefahr, wenn es schon zu diesem Zeitpunkt rechtswidrig war. (T9)
- 4 Ob 119/08s
Auch; Beisatz: Die Klägerin müsste dann Umstände behaupten und bescheinigen, die eine ernstlich drohende Gefahr der erstmaligen Begehung begründen; die bloß theoretische Möglichkeit der Begehung (das heißt der nunmehr rechtswidrigen Wiederholung des ursprünglich rechtmäßigen Verhaltens) genügte nicht. (T10)
- 4 Ob 171/08p
Auch
- 5 Ob 262/08b
Auch; Beisatz: Steht eine Zuwiderhandlung fest, ist es Sache der Beklagten, Umstände zu behaupten und zu beweisen, denen gewichtige Anhaltspunkte dafür zu entnehmen sind, dass von künftigen Störungen Abstand genommen wird. (T11)
- 9 Ob 54/08v
Vgl auch; Beisatz: Die Erstbegehungsgefahr ist von der klagenden Partei zu behaupten und zu beweisen. (T12)
- 17 Ob 40/08v
Auch; nur T5; Beis ähnlich wie T6
- 4 Ob 34/09t
Auch; nur T5; Beis wie T11; Veröff: SZ 2009/63
- 5 Ob 98/10p
Vgl; Beisatz: Der Unterlassungsanspruch setzt die Feststellung schon erfolgter Störungen oder doch zumindest die Gefahr künftiger Störungen voraus, denen mit vorbeugender Unterlassungsklage begegnet werden kann. (T13)
- 4 Ob 69/10s
Vgl
- 4 Ob 201/10b
Vgl
- 4 Ob 49/11a
Vgl auch
- 4 Ob 88/11m
Vgl auch
- 9 ObA 56/11t
Entscheidungstext OGH 30.04.2012 9 ObA 56/11t
Auch
- 4 Ob 192/12g
Entscheidungstext OGH 28.11.2012 4 Ob 192/12g
Auch; Beisatz: Hier: Bildnisschutz nach
§ 78 UrhG. (T14)
- 6 Ob 126/12s
Entscheidungstext OGH 16.11.2012 6 Ob 126/12s
Vgl; Beisatz: Hier: Negatorischer Unterlassungsanspruch gegen unbefugtes Eindringen in ein EDV-System. (T15)
- 4 Ob 199/12m
Entscheidungstext OGH 28.11.2012 4 Ob 199/12m
Auch
- 10 Ob 28/13k
Entscheidungstext OGH 25.06.2013 10 Ob 28/13k
Auch
- 10 Ob 33/13w
Entscheidungstext OGH 25.06.2013 10 Ob 33/13w
Auch
- 8 Ob 80/13t
Entscheidungstext OGH 28.10.2013 8 Ob 80/13t
Vgl auch
- 3 Ob 93/14v
Entscheidungstext OGH 23.07.2014 3 Ob 93/14v
Auch; nur T5; Beisatz: Hier: Lärmimmissionen durch Hundegebell. (T16)
- 1 Ob 150/14m
Entscheidungstext OGH 18.09.2014 1 Ob 150/14m
Auch; Beisatz: Hier: Unterlassungsanspruch der Servitutenklage. (T17)
- 4 Ob 157/14p
Entscheidungstext OGH 21.10.2014 4 Ob 157/14p
- 4 Ob 140/14p
Entscheidungstext OGH 21.10.2014 4 Ob 140/14p
Vgl auch; Beisatz: Hier: Provider beharrt nach Klarstellung durch den Kläger darauf, nicht zur Unterlassung verpflichtet zu sein. (T18)
Veröff: SZ 2014/93
- 7 Ob 81/16m
Entscheidungstext OGH 06.07.2016 7 Ob 81/16m
Auch; nur T5
- 1 Ob 196/16d
Entscheidungstext OGH 23.11.2016 1 Ob 196/16d
Auch
- 1 Ob 211/17m
- 3 Ob 195/17y
Auch
- 6 Ob 236/19b
nur T2
- 6 Ob 16/21b