Norm
MuSchG 1990 §4 Abs2Rechtssatz
Maßgeblich ist auch nach dem MuSchG der Gesamteindruck und nicht eine zergliedernde Betrachtung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0070625Zuletzt aktualisiert am
24.11.2009