RS OGH 1994/7/12 4Ob59/94

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Veröffentlicht am 12.07.1994
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Norm

UWG §9 Abs3 B6

Rechtssatz

Ästhetische Formelemente einer Ware, die nicht weggedacht werden können, ohne daß sich auch das Wesen (die Eigenart) der Ware ändert, sind nicht ausstattungsfähig, machen sie doch für den Verkehr gerade das Wesen der Ware oder ihren Wert aus, weshalb sie nicht den Charakter eines "Zeichens" haben können. Andante-Lampe

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0078833

Dokumentnummer

JJR_19940712_OGH0002_0040OB00059_9400000_008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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