Norm
ABH 1989 Art11 Z2Rechtssatz
Regelmäßige Bezüge aus einem Dienstverhältnis in der Dauer eines Jahres und in der Höhe von zehntausendfünfhundert Schilling monatlich, vierzehn mal jährlich, erfüllen die Voraussetzung eines "eigenen regelmäßigen Einkommens"; keine Mitversicherung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0081162Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.05.2019