Norm
UVG §19Rechtssatz
Im Fall der Innehaltung von Unterhaltsbeträgen ist die Einbehaltung von zu Unrecht ausbezahlten Beträgen nach Möglichkeit unter Heranziehung der innebehaltenen Beträge anzuordnen. § 19 Abs 1, Schlußteil, UVG nimmt auf die Möglichkeit, über innebehaltene Beträge zu verfügen, nicht Bedacht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076694Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.01.2019