Norm
ABGB §1002Rechtssatz
Die Innenvollmacht ist auf pflichtgemäße Geschäfte des Bevollmächtigten beschränkt. Der auf die Angaben den angeblich Bevollmächtigten vertrauende Dritte ist bei einer Innenvollmacht bei Vollmachtsüberschreitungen weiter geschützt noch schutzwürdig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0019615Dokumentnummer
JJR_19940713_OGH0002_0030OB00550_9400000_001