RS OGH 1994/7/13 7Ob583/94, 9Ob515/95

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Veröffentlicht am 13.07.1994
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Norm

ZPO §182 Abs2
ZPO §502 HII

Rechtssatz

Bei der Verletzung der Vorschrift des § 182 Abs 2 letzter Satz ZPO durch den Erstrichter handelt es sich um ein Versehen des Erstgerichtes in der Qualität eines Gesetzesverstoßes, welcher als erhebliche Rechtsfrage des Verfahrensrechtes noch in einem außerordentlichen Rechtsmittel geltend gemacht werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0036870

Dokumentnummer

JJR_19940713_OGH0002_0070OB00583_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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