RS OGH 1994/7/13 3Ob503/93, 3Ob2199/96w, 5Ob176/21z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.07.1994
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Norm

ABGB §879 Abs2 Z4 AIII
ABGB §1382

Rechtssatz

Ein wucherisches Geschäft kann zu einem späteren Zeitpunkt wirksam anerkannt oder verglichen werden, wenn die Voraussetzungen nach § 879 Abs 2 Z 4 ABGB nicht mehr vorliegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0017930

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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