Norm
ABGB §1299 A2Rechtssatz
Der Anspruch des Sachverständigen auf die Gebühr gemäß § 25 Abs 1 GebAG richtet sich nach Erfüllung des erteilten Auftrages, die Anspruchsvoraussetzungen sind daher gegeben, wenn das Gutachten in Befolgung des gerichtlichen Auftrages erstattet wurde. Hingegen ist die inhaltliche Richtigkeit des Gutachtens eines Sachverständigen im Gebührenbestimmungsverfahren nicht zu überprüfen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Anmerkung vgl aber ab 01.01.1995 § 25 Abs 3 letzter Satz GebAG idF BGBl 1994/623!European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0059129Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.11.2012