RS OGH 1994/7/19 10Ob520/94

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Veröffentlicht am 19.07.1994
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Norm

ABGB §281 B

Rechtssatz

Bei der Bestellung eines Sachwalters handelt es sich lediglich um eine verfahrenstechnische Maßnahme, von der das Gericht nicht anders als im Falle des § 425 Abs 2 ZPO nach eigenem Ermessen wieder abgehen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0049101

Dokumentnummer

JJR_19940719_OGH0002_0100OB00520_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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