RS OGH 1994/7/19 15Os107/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.07.1994
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Norm

StPO §270 Abs1
StPO §281
StPO §345

Rechtssatz

Das Fehlen der Unterschriftsstampiglie des Vorsitzenden, der Unterfertigung durch den Leiter der Geschäftsabteilung und des Gerichtssiegels auf der dem Verteidiger zugestellten Urteilsfertigung begründet keine Nichtigkeit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0098535

Dokumentnummer

JJR_19940719_OGH0002_0150OS00107_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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