RS OGH 1994/7/28 13Os126/94, 11Os142/95, 15Os132/96, 15Os99/02, 15Os22/07k, 12Os186/08g, 14Os59/09x,

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Veröffentlicht am 28.07.1994
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Norm

GRBG §2
StPO §180 Abs1

Rechtssatz

Auf die Einwendungen gegen die Dringlichkeit des Tatverdachtes ist angesichts der Verurteilung in erster Instanz nicht mehr einzugehen. Der Schuldspruch ist vielmehr im Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde einer (teils nur formellen) Prüfung zu unterziehen (so schon 14 Os 34/94).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0061112

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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