RS OGH 1994/8/18 14Os109/94

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Veröffentlicht am 18.08.1994
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Norm

MedienG §13 Abs1
MedienG §17 Abs3

Rechtssatz

Bei sinngemäßer Anwendung des § 13 MedG auf die vom Gericht angeordnete Veröffentlichung (§ 17 Abs 3 MedG) ist statt vom Zeitpunkt des "Einlangens des Begehrens" von jenem der Urteilsverkündigung auszugehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0067309

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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