RS OGH 1994/8/29 1Ob551/94, 7Ob395/97g

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Veröffentlicht am 29.08.1994
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Norm

ABGB §572
ABGB §871 A
ABGB §901 I4

Rechtssatz

Auch für die unentgeltlichen Verträge ist die Vertrauenstheorie maßgeblich; den Verkehrsgeschäften gegenüber wird sie jedoch durch die allgemeine Beachtlichkeit des Motivirrtums abgeschwächt. Der Schenkungsvertrag kann mit Erfolg wegen Irrtums nur dann angefochten werden, wenn zumindest eine der Voraussetzungen des § 871 ABGB erfüllt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037212

Dokumentnummer

JJR_19940829_OGH0002_0010OB00551_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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