Norm
CMR Art32 Abs2Rechtssatz
Die schriftliche Reklamation gemäß Art 32 Abs 2 CMR soll dem Empfänger der Reklamation die Überprüfung derselben auf ihre Richtigkeit ermöglichen. Es sind alle Urkunden beizuschließen, die notwendig sind, damit der Frachtführer zur Reklamation Stellung nehmen kann. Der Reklamationsempfänger muss auf das Bestehen von Schäden am Transport und auf seine Inanspruchnahme hingewiesen werden. Die Nennung eines Forderungsbetrages ist nicht nötig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0074017Zuletzt aktualisiert am
16.09.2009