Norm
AHG §1 HRechtssatz
Unterliegt ein deliktischer Schadenersatzanspruch (hier: Amtshaftungsanspruch) österreichischem Recht, ist auch die Frage eines allfälligen Mitverschuldens oder einer Verletzung der Schadenminderungspflicht nach österreichischem Recht zu beurteilen. Lediglich Vorfragen sind selbständig anzuknüpfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0050026Dokumentnummer
JJR_19940829_OGH0002_0010OB00022_9400000_007