Norm
ABGB §364 B2Rechtssatz
Bei der Beurteilung, ob ungebührlicherweise störender Lärm vorliegt, kommt es nicht bloß auf die Lautstärke an, zu beachten ist auch, ob die Beeinträchtigung häufig und lang andauernd erfolgt, maßgeblich ist weiters auch die Tageszeit (vgl VwGH in ZfV 1980/1/126 und ZfV 1977/2/504).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wesentlichkeit der Einwirkung, Geräusche, Lärmimmissionen, LärmbelästigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037203Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.12.2021