Norm
ABGB §1497 IIIRechtssatz
Ein Schriftsatz, welcher an das Erstgericht als solches und nicht an einen bestimmten Spruchkörper zu richten und gerichtet war, ist von vorschriftswidriger Besetzung nicht betroffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0034492Dokumentnummer
JJR_19940829_OGH0002_0010OB00022_9400000_003