Norm
EO §381 ARechtssatz
Es ist nicht Zweck einer einstweiligen Verfügung, die Verfolgung der im Gesetz vorgesehenen Rechtsschutzeinrichtungen zu unterbinden, wenn ein materiellrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Inanspruchnahme einer solchen Einrichtung besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0018304Dokumentnummer
JJR_19940831_OGH0002_0070OB00580_9400000_001