Norm
ABGB §358 IIIRechtssatz
Auch im Konkurs des Treuhänders muß der gemäß § 44 KO erhobene Aussonderungsanspruch im Zeitpunkt seiner Geltendmachung zu Recht bestehen. Der ihm zugrundeliegende Gegenstand darf daher in diesem Zeitpunkt nicht zur Konkursmasse gehören.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0027989Dokumentnummer
JJR_19940831_OGH0002_0080OB00004_9400000_001