Norm
AußStrG 2005 §45 IC1Rechtssatz
Weist das Gericht zweiter Instanz einen gegen seine Entscheidung erhobenen Revisionsrekurs als sogenanntes Durchlaufgericht zurück, ist das dagegen erhobene Rechtsmittel unabhängig von der Regelung des § 528 ZPO zulässig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Durchlaufsgericht, DurchgangsgerichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0044547Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.11.2021