RS OGH 1994/8/31 8Ob24/94, 2Ob264/98g, 3Ob256/00v, 3Ob5/01h, 6Ob276/01h (6Ob301/01k), 3Ob177/01b, 3O

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Veröffentlicht am 31.08.1994
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Norm

AußStrG 2005 §45 IC1
AußStrG 2005 §62 Abs1 A5
ZPO §528 K

Rechtssatz

Weist das Gericht zweiter Instanz einen gegen seine Entscheidung erhobenen Revisionsrekurs als sogenanntes Durchlaufgericht zurück, ist das dagegen erhobene Rechtsmittel unabhängig von der Regelung des § 528 ZPO zulässig.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Durchlaufsgericht, Durchgangsgericht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0044547

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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