RS OGH 1994/8/31 7Ob557/94, 5Ob217/17y

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Veröffentlicht am 31.08.1994
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Norm

ZPO §503 F

Rechtssatz

Ist die Rechtsrüge in der Revision zulässig ausgeführt und eine erhebliche Rechtsfrage releviert, ist die rechtliche Beurteilung der zweiten Instanz ohne Beschränkung auf die vom Rechtsmittelwerber in seiner vom Gericht zweiter Instanz für zulässig erklärten Revision geltend gemachten Gründe zu prüfen (vgl Petrasch, EvBl 1989/747).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0043707

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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