Norm
KO nF §70 Abs1Rechtssatz
Der Antragsteller hat seine Forderung lediglich zu bescheinigen; ein Exekutionstitel für diese Forderung oder eine Exekutionsführung ist nicht erforderlich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ZahlungsunfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0064986Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.01.2019